RECHTLICH · AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Sie lesen hier die Vertragsgrundlage für den einmaligen Bau einer Edgewerk-Webseite (Werkvertrag) und die optionale Update-SLA. Edgewerk liefert Code als Paket; das Hosting verantwortet der Auftraggeber auf eigener Infrastruktur.

Diese Fassung ist eine strukturelle Vorlage. Vor Veröffentlichung muss sie von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft und unterzeichnet werden — Stand der Prüfung wird unter STAND eingetragen.

§ 01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Edgewerk und Auftraggebern über den einmaligen Bau einer Webseite (Werkvertrag), die optionale Update-SLA für sicherheitsrelevante Framework-Upgrades sowie Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 02

Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 03

Leistungen

Edgewerk erbringt drei Leistungsarten: (a) Webentwicklung als einmaliger Werkvertrag — Bau einer Webseite, Lieferung als deploybares Paket (Tar-Archiv, Bare-Repo, Docker-Compose, Deploy-Anleitung) zur Selbstinstallation auf dem Server des Auftraggebers; (b) Update-SLA — befristete Bereitstellung sicherheitsrelevanter Framework- und Dependency-Updates für 12 Monate ab Abnahme, optional verlängerbar; (c) Beratung — stundenweise Architektur- und Implementierungsberatung. Hosting, Server-Betrieb, kontinuierliches Monitoring oder Auftragsverarbeitung von Endnutzerdaten gehören nicht zum Leistungsumfang. Die Bauzeit beträgt regelmäßig 14 Werktage ab Bereitstellung aller benötigten Inhalte und Materialien durch den Auftraggeber.

§ 04

Laufzeit und Abnahme

Der Werkvertrag (a) ist auf einmalige Erbringung gerichtet und endet mit der Abnahme des fertigen Pakets durch den Auftraggeber. Die Update-SLA (b) ist auf 12 Monate ab Abnahme befristet und verlängert sich nur, wenn beide Parteien dies schriftlich vereinbaren. Beratungsleistungen (c) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Es bestehen keine automatischen Verlängerungen, keine monatlichen Abonnements und keine ungekündigten Dauerschuldverhältnisse.

§ 05

Vergütung

Die Vergütung des Werkvertrags ist als Festpreis vereinbart, regelmäßig €9.000 (Factory-Flat, DOM-only), €12.000 (Factory, cinematisch) oder ab €25.000 (Bespoke), jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Festpreis ist zu 50 % bei Auftragsbestätigung und zu 50 % bei Abnahme fällig, Zahlungsziel jeweils 14 Tage netto. Die Update-SLA wird einmalig beim Vertragsschluss fakturiert. Es werden keine monatlichen Hosting- oder Service-Gebühren erhoben.

§ 06

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu seinem eigenen Server) rechtzeitig und in nutzbarer Form bereit. Er versichert, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 07

Mängel und Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht zur Nacherfüllung vor. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bleiben unberührt.

§ 08

Haftung

Die Haftung von Edgewerk ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für den Betrieb der ausgelieferten Webseite auf dem Server des Auftraggebers übernimmt Edgewerk keine Haftung; die Verantwortung für Hosting, Sicherheit und Datenverarbeitung im Live-Betrieb liegt beim Auftraggeber.

§ 09

Datenverarbeitung

Edgewerk verarbeitet während der Projektlaufzeit nur die Daten, die der Kunde für den Bau seines Webprojekts bereitstellt (Brand-Assets, Inhalte, Zugangsdaten für den eigenen Server des Kunden). Nach Projektabschluss werden diese Daten auf Wunsch des Kunden vollständig gelöscht. Edgewerk betreibt keine Hosting-Infrastruktur für Kundenseiten und ist daher kein Auftragsverarbeiter nach DSGVO Art. 28. Die vollständige Datenschutzerklärung — bezogen auf den Betrieb von edgewerk.eu selbst — finden Sie unter /datenschutz.

§ 10

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz unseres Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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